Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§ 1Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") für alle Verträge zwischen Karlheinz Glück (nachfolgend „Kreditvermittler") und seinen Kunden über die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und sonstigen Finanzierungen gemäß § 136a Abs. 1 Z 2 GewO. Der Einbeziehung eigener oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese AGB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Finanzdienstleisters (Bank, Bausparkasse o.ä.). Für Fragen, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten ergänzend die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Finanzdienstleisters.
§ 2Definitionen
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt bzw. mit der Dienstleistung des Kreditvermittlers betriebliche Zwecke verfolgt. Dies gilt auch für im Vorfeld als Privatperson begründete Finanzierungen, die dem Zweck einer Firmengründung oder damit verbundenen Investitionen dienen.
§ 3Vermittlung und Beratung
Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden
- Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten,
- bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder
- für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln.
Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet der Kreditvermittler solche Beratungsdienstleistungen an, wird er den Kunden darüber sowie über die Konditionen gesondert informieren.
§ 4Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Kreditvermittlers bereitgestellte Online-Formular (insbesondere das Datenblatt unter kreditpilot.at/datenblatt) eine unverbindliche Anfrage richten.
Der Kreditvermittler lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin die notwendigen Unterlagen — insbesondere den Kreditvermittlungsauftrag, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Selbstauskunft — zukommen. Mit der unterfertigten Rückübermittlung dieser Unterlagen kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kreditvermittler zustande. Mit der Unterfertigung nimmt der Kunde diese AGB vollinhaltlich zur Kenntnis.
§ 5Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du dem Kreditvermittler mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail an karlheinz@der-mit-der-finanzierung.at) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs: Wenn du diesen Vertrag widerrufst, sind dem Kreditvermittler bereits bis zum Widerruf erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten, sofern du ausdrücklich verlangt hast, dass die Vermittlungstätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll (§ 16 FAGG).
§ 6Informationspflichten des Kunden
Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Kreditvermittler angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Kreditvermittler mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat oder ein solches Ansuchen aus welchem Grund auch immer abgelehnt wurde.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeiführt, ist er dem Kreditvermittler zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
§ 7Datenschutz, Bankgeheimnis und Geldwäscheprävention
Sofern der Kunde dem Kreditvermittler per Telefon, Post oder E-Mail seine Daten bekannt gegeben hat, verarbeitet der Kreditvermittler diese Daten auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Kundenanfrage und Vertragserfüllung), um die Anfrage des Kunden zu bearbeiten und verarbeitet diese weiter, falls nachfolgend ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Wenn der Kunde seine Daten dazu nicht bereitstellt, kann die Anfrage nicht bearbeitet werden und folglich auch kein nachfolgendes Vertragsverhältnis zustande kommen.
Der Kreditvermittler ist für die Verarbeitung der Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich und verarbeitet diese Daten gemäß den Bestimmungen des in Österreich geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Bankgeheimnis: Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken und Bausparkassen gegenüber dem Kreditvermittler gemäß § 38 Abs. 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis.
Geldwäscheprävention: Der Kunde verpflichtet sich, im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Geldwäscheprüfung (FM-GwG, BWG) die zur Identifizierung erforderlichen Angaben — insbesondere die Deklaration, ob auf eigene oder fremde Rechnung gehandelt wird, und die Angabe zur steuerlichen Ansässigkeit — wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Details zur Datenverarbeitung findest du in der Datenschutzerklärung.
§ 8Dauer des Auftrages und Erfolg
Die Kreditvermittlung gilt als erfolgreich, wenn eine Kreditzusage innerhalb von 60 Tagen ab vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen an den Kunden übermittelt wird. Bei gewerblich eingestuften Kunden verlängert sich diese Frist auf 120 Tage.
Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Vermittlungsauftrages den Kreditvermittler über zusätzliche Kreditanfragen bei anderen Stellen im Voraus zu informieren.
§ 9Entgelte
Grundsätzlich erhält der Kreditvermittler vom Kreditgeber eine Provision, die seine Vermittlungstätigkeit honoriert. Der Kunde schuldet dem Kreditvermittler nur dann ein zusätzliches Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn dies vor Abschluss des Kreditvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten dabei primär die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und dem Kreditvermittler abgeschlossenen Kreditvermittlungsauftrags und subsidiär die gesetzlichen Regelungen.
ESIS-Merkblatt: Bei Verbraucherkrediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz) erhält der Kunde rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein standardisiertes europäisches Merkblatt (ESIS), das alle relevanten Informationen zum Kreditangebot enthält.
§ 10Informationspflichten des Kreditvermittlers
Den Kreditvermittler treffen gegenüber dem Kunden eine Reihe von Informationspflichten. Um diesen nachzukommen, übermittelt der Kreditvermittler dem Kunden entsprechendes Informationsmaterial. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Informationsmaterial aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er die zur Verfügung gestellten Informationen vollständig zur Kenntnis genommen hat.
§ 11Umschuldungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es dem Kreditvermittler aufgrund seiner Standesregeln verboten ist, im Zuge einer Umschuldung Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber dem effektiven Zinssatz des abzulösenden Kredits — bei Einrechnung der Provision — eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kunden bedeuten würde.
Eine Änderung des Risikos (z.B. Zins- oder Währungsrisiko) oder der Sicherheiten kann eine wirtschaftliche Belastung oder Entlastung für den Kunden darstellen.
Droht dem Kunden die Zahlungsunfähigkeit, so wird ihm das Aufsuchen einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle empfohlen.
§ 12Besondere Risiken bei Krediten mit Tilgungsträger
Ein Kredit mit Tilgungsträger ist ein Kredit, bei dem die Zahlungen des Kunden zunächst nicht der Tilgung des Kreditbetrags, sondern der Bildung von Kapital auf einem Tilgungsträger dienen und vorgesehen ist, dass der Kredit später zumindest teilweise mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückgezahlt wird. Tilgungsträger können Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte sein.
Bei Krediten mit Tilgungsträger besteht insbesondere das Risiko, dass die Entwicklung des Tilgungsträgers nicht ausreicht, um den Kredit wie geplant zurückzuzahlen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, übermittelt der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er sie zur Kenntnis genommen hat.
§ 13Besondere Risiken bei Fremdwährungskrediten
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kreditvertrag, bei dem der Kredit auf eine andere Währung lautet als die, in der der Verbraucher sein Einkommen bezieht oder die Vermögenswerte hält, aus denen der Kredit zurückgezahlt werden soll, oder auf eine andere Währung als die Währung des Mitgliedstaates lautet, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
Bei einem Fremdwährungskredit besteht insbesondere das Risiko, dass Schwankungen des Wechselkurses und/oder des Zinssatzes zu einer erhöhten Belastung des Kreditnehmers führen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, übermittelt der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er sie zur Kenntnis genommen hat.
§ 14Beschwerden und Streitbeilegung
Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in Anspruch zu nehmen. Diese ist per E-Mail unter fdl.ombudsstelle@wko.at erreichbar.
Darüber hinaus stehen folgende Schlichtungsstellen zur Verfügung:
- Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (FIN-NET): bankenschlichtung.at
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: verbraucherschlichtung.or.at
OS-Plattform der EU: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der Kreditvermittler ist gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, ist hierzu jedoch grundsätzlich bereit.
§ 15Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten wird der Sitz des Kreditvermittlers vereinbart; sachlich und örtlich zuständig ist das jeweils zuständige Gericht am Sitz des Kreditvermittlers (für 8071 Hausmannstätten: Bezirksgericht bzw. Landesgericht Graz). Bei Verbrauchergeschäften bleibt der gesetzliche Gerichtsstand für Verbraucher (insbesondere § 14 KSchG) unberührt.